Anzeige erstatten?

Junge Frau spricht mit gegenübersitzender Person

Anzeige erstatten?

WILL ICH DAS? UND WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Sexueller Missbrauch ist verboten. Diejenigen, die sexuellen Missbrauch verüben, können von einem Gericht verurteilt werden. Dazu muss eine Strafanzeige erstattet werden. Wenn du überlegst, Anzeige zu erstatten, solltest du dir bei einer Fachberatungsstelle Rat holen. Wir können dich unterstützen, z.B. bei der Entscheidungsfindung, ob eine Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt das Richtige für dich ist, oder bei der Suche nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die oder der dich bei einem Prozess begleitet.

Zu bedenken ist, dass die Polizei ermitteln muss, wenn du wegen sexuellem Missbrauch Kontakt zu ihr aufnimmst. Das gilt auch, wenn du die Anzeige später wieder zurückziehen möchtest. Deshalb ist es gut, sich für diese Entscheidung Zeit zu nehmen. Gerne besprechen wir mit dir, was dich im Fall einer Entscheidung für die Anzeige erwartet. Wir, die Mitarbeiter*innen von Allerleirauh, sind nicht verpflichtet, uns mit der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn wir von einem sexuellen Missbrauch erfahren.

Du kannst den sexuellen Missbrauch, der in deiner Kindheit oder Jugend geschehen ist, auch später als Erwachsene noch anzeigen. Dabei gelten zwar bestimmte Fristen, mindestens aber bis zu deinem 31. Lebensjahr hast du die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten.

  • Wenn du Anzeige erstattest, hast du Anspruch auf staatliche finanzielle Hilfen. Wir unterstützen dich dabei, diese Hilfe zu bekommen.