Schutzkonzept

Schutzkonzept, zwei Mädchen lächelnd aneinandergelehnt

Schutzkonzept

Wir nehmen eure Anliegen ernst

Die Mitarbeiter*innen von Allerleirauh sind verpflichtet, sich gegenüber Ratsuchenden und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen respektvoll, grenzwahrend und wertschätzend zu verhalten. Diese Verpflichtung wird im Verhaltenskodex → PDF von Allerleirauh näher erklärt.

Bei der Beratung und Therapie für Mädchen* und junge Frauen* ist es uns wichtig, uns an vorher getroffene Vereinbarungen zu halten und diese transparent zu machen. Die Vereinbarungen zu Beratung und Therapie können hier heruntergeladen werden:

Informationen und Vereinbarungen zur Beratung und Therapie für Mädchen* und junge Frauen* bei Allerleirauh → PDF

Schutzkonzept

Wir haben ein Schutzkonzept erarbeitet, in dem wir Risikopotentiale für Grenzüberschreitungen in unserer Arbeit benennen, Schutzmaßnahmen aufzeigen und dokumentieren, wie das Verfahren für den Fall eines Übergriffs gegenüber Teilnehmer*innen unserer Angebote geregelt ist. In dem Schutzkonzept finden sich auch Informationen über unsere Grundhaltung, unseren Anspruch an die Einrichtungskultur sowie unsere Personalstruktur. Das Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden:

Schutzkonzept → PDF

Das Schutzkonzept von Allerleirauh wird stetig weiterentwickelt und soll 2023 umfassend aktualisiert werden.

Allerleirauh ist gegenüber der Stadt Hamburg als öffentlicher Zuwendungsgeberin verpflichtet, ein solches Schutzkonzept zu haben. Dies gilt für alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die öffentliche Zuwendungen erhalten. Allerleirauh bietet diesen Trägern Unterstützung für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten an.

Beschwerden über Allerleirauh

Ratsuchende, Projekt- oder Fortbildungsteilnehmer*innen, die sich von einer Beraterin oder einer anderen Mitarbeiter*in von Allerleirauh nicht angemessen behandelt fühlen, können sich darüber beschweren. Beschwerden können jederzeit mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Hier finden Sie einige allgemeine Informationen zum Umgang mit Beschwerden bei Allerleirauh:

Anonyme Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

Beschwerden werden nicht von der Person bearbeitet, gegen die sich die Beschwerde richtet.

Beschwerden werden immer von zwei unbeteiligten Personen bearbeitet, die das Anliegen prüfen, klären und möglichst eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

Ein moderiertes Konfliktgespräch kann hierfür ein geeignetes Verfahren darstellen.

Ein Lösungsvorschlag über die Beschwerde soll möglichst innerhalb von vier Wochen nach ihrer Einreichung getroffen werden.

Darüber hinaus können Beschwerden auch an die Sozialbehörde gerichtet werden.

Die Positionen der internen und externen Beschwerdemanager*innen werden aktuell neu besetzt. Wir bemühen uns, so bald wie möglich wieder konkrete Personen zu benennen, die im Fall einer Beschwerde ansprechbar sind. Die Kontaktdaten werden wir hier zur Verfügung stellen (Stand Juli 2023).