Sexueller Missbrauch ist verboten. Diejenigen, die sexuellen Missbrauch verüben, können von einem Gericht verurteilt werden. Dazu muss eine Anzeige erstattet werden. Wir, die Mitarbeiterinnen von Allerleirauh sind nicht verpflichtet uns mit der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn wir von einem sexuellen Missbrauch erfahren.
Wenn du überlegst, Anzeige zu erstatten, solltest du dir bei einer erwachsenen Person Rat holen. Auch wir können dich unterstützen, z.B. bei der Vorbereitung auf die Fragen, die dir bei der Polizei gestellt werden. Auch bei der Suche nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die dich bei einem Prozess be gleiten, können wir dir helfen.
Zu bedenken ist, dass die Polizei ermitteln muss, wenn du wegen sexuellem Missbrauch Kontakt zu ihr aufnimmst. Das gilt auch, wenn du die Anzeige später wieder zurückziehen möchtest. Deshalb ist es gut, sich Zeit zu nehmen für diese Entscheidung. Kann ich Anzeige erstatten?
Du kannst den sexuellen Missbrauch, der in deiner Kindheit oder Jugend geschehen ist, auch später als Erwachsene noch anzeigen. Dabei gelten zwar bestimmte Fristen, mindestens aber bis zu deinem 28. Lebensjahr hast du die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten.
Wir, die Mitarbeiterinnen von Allerleirauh sind nicht verpflichtet uns mit der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn wir von einem sexuellen Missbrauch erfahren.
Allerleirauh - Beratungsstelle bei sexueller Gewalt Prävention, Fortbildung
Anschrift: Allerleirauh e.V., Menckesallee 13, 22089 Hamburg
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